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Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag – Sie bestimmen im Voraus, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit vertreten soll, um die notwendigen administrativen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu regeln. 

Die von Ihnen ausgewählte und bevollmächtigte Person wird befugt, Ihre persönlichen, aber auch finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind. In Ihrem Sinne und gemäss Ihren Anweisungen. Zu regeln sind zum Beispiel Fragen betreffend Ihrer Wohnung, Erledigung der Post, eventuell Organisation einer Pflege etc. Aber auch Zahlungen müssen erledigt werden, eventuell ein Pflegevertrag abgeschlossen oder die Steuererklärung muss eingereicht werden. Ihr Beauftragter vertritt Sie gegenüber Behörden, Gerichten oder Firmen.

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Indem Sie diese Vorsorge treffen, haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Angelegenheiten in guten Händen sind und Ihre Wünsche respektiert werden. Es ist ratsam, frühzeitig darüber nachzudenken und rechtzeitig entsprechende Vollmachten zu erstellen, um im Fall der Urteilsunfähigkeit vorbereitet zu sein.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages oder entsprechender Vollmachten zu unterstützen und stellen sicher, dass diese auch rechtlich gültig sind. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Vertretung im Voraus zu bestimmen, um Ihre Zukunft und Ihre Interessen zu schützen.

Erbrecht Experten

St. Martinsplatz 8 / 7000 Chur