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Patientenverfügung

Sie halten im Voraus schriftlich fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie bei Urteilsunfähigkeit zustimmen und welche Sie ablehnen.

Jede/r kann unerwartet aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in eine Situation geraten, wo er/sie sich nicht mehr selber zu medizinischen Massnahmen äussern kann. Ihre Patientenverfügung ermöglicht es dem medizinsichen Personal, gemäss Ihren Wünschen zu handeln. Ohne Patientenverfügung auferlegen Sie Ihren Angehörigen und dem medizinischen Personal eine grosse Bürde, wenn diese für Sie entscheiden müssen. 

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Es ist wichtig, dass Ihre Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert ist und von Ihnen datiert und unterschrieben wird. Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung gefunden wird damit sie berücksichtigt werden kann.

Wir nehmen uns die Zeit und unterstützen Sie bei diesem nicht einfachen Thema, damit Ihre Patientenverfügung vom medizinischen Personal verstanden wird und Ihre Wünsche nicht im Widerspruch zu anderen Dokumenten wie Vorsorgeauftrag oder Testament stehen.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.

Erbrecht Experten

St. Martinsplatz 8 / 7000 Chur