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Bäuerliches Erbrecht

Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb Gegenstand einer Erbteilung verweist ZGB Art. 619 auf das Bundesgesetz über das bäuerlichen Bodenrecht. Dort finden sich zahlreiche Spezialbestimmungen mit dem Ziel, eine Zerstückelung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Erbgang zu vermeiden. Weiter sind auch steuerliche Fragen zu beachten. Wird es zur Vererbung eines landwirtschaftlichen Betriebes kommen kann es ratsam sein, sich beim Verfassen des Testaments von einer Fachperson beraten zu lassen.

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St. Martinsplatz 8 / 7000 Chur