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Erbenbescheinigung

Um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können benötigen die Erben eine Bestätigung über ihre Erbeneigenschaft: Die Erbenbescheinigung – auch als Erbenschein, Erbgangsbescheinigung oder Erbgangsurkunde bezeichnet. Sie ist ein amtliches Dokument und bezeichnet die eingesetzten und gesetzlichen Erben und auch die Nutzniesser. Im Kanton Graubünden wird sie auf Antrag eines oder mehrerer Erben vom Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ausgestellt. Nur mit der Erbenbescheinigung erhalten die Erben Zugang zu den Vermögenswerten, d.h. ohne sie haben die Erben z.B. keinen Zugriff auf ein Bankkonto. Die Ernennung eines Willensvollstreckers oder eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus geht, kann hier in der ersten Zeit nach dem Tod des Erblassers die Zahlung der laufenden Verpflichtungen sicherstellen. Eine Vollmacht ist bei Handlungs- und Urteilsunfähigkeit nicht in jedem Fall gültig. Hier kann mit einem Vorsorgeauftrag Klarheit geschaffen werden.

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