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Internationale Verflechtungen

Immer häufiger werden Ehen mit einem/einer Ausländer/in geschlossen, eventuell sind Kinder aus einer früheren Ehe da, die sogar noch im Ausland leben; der Erblasser hat Eigentum im Ausland (z.B. eine Ferienwohnung) und hatte Wohnsitz im Ausland und verstirbt in einem anderen Land. Viele haben heutzutage irgendeinen Bezug zum Ausland, der bei einer Erbschaft relevant wird. Beim Verfassen des Testaments ist in solchen Situationen eine Beratung durch eine Fachperson empfehlenswert, da in solchen Fällen auch Internationales Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommt. Ohne klares Testament kann eine Erbteilung jahrelang blockiert werden.

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Erbrecht Experten

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