Unternehmensnachfolge
Die Übergabe eines Betriebs an einen potentiellen Nachfolger und Erben kann diesen finanziell erheblich belasten, wenn er mit anderen Erbberechtigten (z.B. Geschwister) teilen muss, auch wenn diese «nur» ihre Pflichtteile bekommen. Dies kann dazu führen, dass die Weiterführung des Betriebs gefährdet wird. Das schweizerische Zivilgesetzbuch hat hier mit Art. 199 bereits zur Verbesserung der Situation beigetragen; ein wirkliches «Unternehmenserbrecht», wie es mit dem bäuerlichen Bodenrecht für einen landwirtschaftlichen Betrieb bereits verwirklicht wurde, gibt es jedoch nicht. Um die Unternehmensnachfolge zu ermöglichen, kann oder muss der Erblasser andere Möglichkeiten nutzen. Zum Beispiel können in einem Ehevertrag Teile der Errungenschaft zu Eigengut erklärt werden, die Mehrwertbeteiligung kann ausgeschlossen oder eine Gütertrennung vereinbart werden. Auch testamentarische Regelungsmöglichkeiten können dem Erben eine Betriebsübernahme erleichtern oder gar erst ermöglichen.
